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STB 2009, 301
BFH 
Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen in Drittland bei anschließender Rückbeförderung in Gemeinschaftsgebiet – Umsatzsteuerlicher Belegnachweis bei Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten – Nachprüfung durch die Finanzbehörde ([unbekannt] vom 23.04.2009, V R 84/07)

Die Anforderungen an den nach § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. §§ 8 ff. UStDV beizubringenden Belegnachweis können nicht durch die Finanzverwaltung um weitere Voraussetzungen, wie z.B. das Erfordernis, die Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten belegmäßig nachzuweisen, verschärft werden.

BFH, StB 2009, 301 ([unbekannt] vom 23.04.2009, V R 84/07)

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