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STB 2024, 270
OLG Köln 
Pflichtverletzung des Steuerberaters im Insolvenzmandat (Urteil vom 25.01.2023, 16 U 179/21)

Pflichtwidrigkeit eines Steuerberaters bei Bilanzierung zu Fortführungswerten ist dann zu bejahen, wenn er es unterlässt, trotz Krise des Unternehmens, mit dem Mandanten abzuklären, ob Fortführungswerte bei der Bilanzerstellung zugrunde gelegt werden können. Die Fortführungsfähigkeit ist in diesem Falle zu überprüfen;

OLG Köln, StB 2024, 270-280 (Urteil vom 25.01.2023, 16 U 179/21)

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