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STB 2017, 286
BFH 
Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig ([unbekannt] vom 20.06.2017, VII R 27/15)

Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann als ein anderes Vermögensrecht nach § 321 Abs. 1 AO Gegenstand einer Pfändung sein.

BFH, StB 2017, 286 ([unbekannt] vom 20.06.2017, VII R 27/15)

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