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STB 2009, 340
BFH 
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft: Vereinbarkeit von Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre? – Änderung eines anderen Bescheids nach § 174 Abs. 4 AO setzt rechtswidrigen Ausgangsbescheid voraus ([unbekannt] vom 04.03.2009, I R 1/08)

Die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außenstehenden Aktionär der beherrschten Gesellschaft steht der körperschaftsteuerrechtlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages entgegen, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich in jener Höhe vereinbart wird, um die der hypothetische Gewinnanspruch des Außenstehenden ohne die Gewinnabführung den Festbetrag übersteigen würde.…

BFH, StB 2009, 340 ([unbekannt] vom 04.03.2009, I R 1/08)

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