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STB 2009, 339
BFH 
Kindergeldanspruch – Vorbereitung auf (bestandene) Wiederholungsprüfung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gehört i.d.R. zur Ausbildung ([unbekannt] vom 02.04.2009, III R 85/08)

Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht.

BFH, StB 2009, 339 ([unbekannt] vom 02.04.2009, III R 85/08)

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