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STB 2009, 12
BFH 
Keine Vertretungsberechtigung pensionierter Richter vor dem BFH – Kein Verstoß gegen Grundsätze der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit ([unbekannt] vom 24.11.2008, VII B 149/08)

Sowohl nach der bisherigen als auch nach der ab dem 1.7.2008 geltenden Rechtslage sind pensionierte Richter, die keine Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sind, vor dem BFH nicht vertretungsberechtigt.

BFH, StB 2009, 12 ([unbekannt] vom 24.11.2008, VII B 149/08)

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