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STB 2017, 123
BFH 
Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte – Fortsetzungsfeststellungsinteresse – Entscheidung über gerügte Gehörsverletzung ([unbekannt] vom 10.11.2016, VI R 55/08)

Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse muss auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Revisionsinstanz vorliegen, was vom BFH von Amts wegen zu prüfen ist. Ausnahmsweise kann die Prüfung des Feststellungsinteresses unterbleiben, wenn feststeht, dass der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist.

BFH, StB 2017, 123 ([unbekannt] vom 10.11.2016, VI R 55/08)

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