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STB 2006, 408
BFH 
Keine Änderung der Maßgeblichkeit des Begriffes „PKW“ für die Kraftfahrzeugsteuer durch Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und damit der Gewichtsbesteuerung sog. Kombinationsfahrzeuge mit mehr als 2,8 t – Nichtmaßgeblichkeit der RL 70/156/EWG ([unbekannt] vom 21.08.2006, VII B 333/05)

Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und damit der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hat sich nichts an der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes des PKW geändert, wie ihn der BFH in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat. Die RL 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt und die darauf beruhende verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs sind kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht maßgeblich.…

BFH, StB 2006, 408 ([unbekannt] vom 21.08.2006, VII B 333/05)

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