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STB 2009, 177
BFH 
Häusliches Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers – Abzugsbeschränkung verstößt nicht gegen das objektive Nettoprinzip – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage, die ausgelaufenes Recht betrifft – Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG ([unbekannt] vom 27.03.2009, VIII B 184/08)

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nicht deshalb bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in voller Höhe abzuziehen, weil der Steuerpflichtige Anlageentscheidungen ausschließlich im Arbeitszimmer trifft.

BFH, StB 2009, 177 ([unbekannt] vom 27.03.2009, VIII B 184/08)

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