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STB 2019, 361
FG Köln 
Gewerbliche Einkünfte beim Betrieb therapeutischer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ([unbekannt] vom 23.05.2019, 1 K 1430/16)

Der Betrieb des Kinder- und Jugendheims ist ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG und unterliegt gem. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz der Gewerbesteuer.

FG Köln, StB 2019, 361 ([unbekannt] vom 23.05.2019, 1 K 1430/16)

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