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STB 2009, 59
BFH 
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 10d Abs. 4, § 23 Abs. 3 Satz 9 zweiter Halbsatz EStG 2007 ([unbekannt] vom 11.11.2008, IX R 44/07)

Ein verbleibender Verlustvortrag für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ist auch dann erstmals gemäß § 10d Abs. 4 S. 1, § 23 Abs. 3 S. 9 zweiter Halbsatz EStG 2007 gesondert festzustellen, wenn im Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr Veräußerungsverluste ingeringerer Höhe als tatsächlich erzieltausgewiesen sind.

BFH, StB 2009, 59 ([unbekannt] vom 11.11.2008, IX R 44/07)

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