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STB 2006, 286
BFH 
Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 278 Abs. 2 AO wegen unentgeltlicher Vermögensübertragungen auf den Ehegatten nach Aufteilung der Gesamtschuld – Erlöschen der Einkommensteuerschuld durch Konfusion ([unbekannt] vom 07.03.2006, VII R 12/05)

Wird der Fiskus gesetzlicher Erbe, so erledigt sich ein noch offener Einkommensteueranspruch – auch aus einer Zusammenveranlagung – vollen Umfangs durch die Vereinigung von Forderung und Schuld (Konfusion). Es kommt nicht darauf an, ob die Erbschaft bei dem Bundesland des letzten Wohnsitzes oder beim Bund eingetreten ist (§ 1922 i.V.m. § 1936 BGB). Der Fiskalerbe muss sich hinsichtlich des gesamten aus der Einkommensteuerveranlagung herrührenden Anspruchs als Gläubiger behandeln lassen.…

BFH, StB 2006, 286 ([unbekannt] vom 07.03.2006, VII R 12/05)

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