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STB 2008, 429
BFH 
Der einzelne Baum-Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines Forstbetriebes ([unbekannt] vom 05.06.2008, IV R 50/07)

Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der einzelne Bestand als kleinste forstliche Planungs- und Bewirtschaftungseinheit anzusehen, sofern dieser eine für die Annahme eines selbständigen Wirtschaftsguts ausreichende Größe von in der Regel mindestens 1 ha hat.

BFH, StB 2008, 429 ([unbekannt] vom 05.06.2008, IV R 50/07)

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