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STB 2006, 281
BFH 
Betriebsaufgabe bei Betriebsaufspaltung, Aufgabe der werbenden Tätigkeit der Betriebsgesellschaft, Betriebsunterbrechung beim vormaligen Besitzunternehmen, Abgrenzung zur Betriebsaufgabe ([unbekannt] vom 14.03.2006, VIII R 80/03)

Eine Betriebsunterbrechung im engeren Sinne und keine Aufgabe des Gewerbebetriebs kann bei dem vormaligen Besitzunternehmen auch dann vorliegen, wenn das Betriebsunternehmen die werbende Geschäftstätigkeit endgültig eingestellt hat.

BFH, StB 2006, 281 ([unbekannt] vom 14.03.2006, VIII R 80/03)

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