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STB 2009, 179
BFH 
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten – Vereinnahmung des Entgelts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für zuvor erbrachte Leistungen – Unternehmer bzw. Insolvenzverwalter als für Rechnung des Staates tätiger „Steuereinnehmer“ – Entstehung des Steueranspruchs ([unbekannt] vom 29.01.2009, V R 64/07)

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der Istbesteuerung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG Entgelte für Leistungen, die bereits vor Verfahrenseröffnung erbracht wurden, handelt es sich bei der für die Leistung entstehenden Umsatzsteuer um eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

BFH, StB 2009, 179 ([unbekannt] vom 29.01.2009, V R 64/07)

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