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STB 2006, 362
BFH 
Außergewöhnliche Belastung: Unterhaltsleistungen an ausländischen Lebenspartner – verwaltungsgerichtliche Prozesskosten zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung ([unbekannt] vom 20.04.2006, III R 23/05)

Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für seinen bedürftigen ausländischen Lebenspartner können nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, wenn der Partner bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und ausgewiesen zu werden.

BFH, StB 2006, 362 ([unbekannt] vom 20.04.2006, III R 23/05)

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