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STB 2009, 298
BFH 
Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) – Keine Rückzahlung von Arbeitslohn wegen Nichterdienbarkeit von Versorgungsansprüchen – Kein Einfluss einer vereinbarten Zusatzversorgung auf die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen – Beitragszahlungen des Arbeitgebers an umlagenfinanziertes Versorgungssystem als Arbeitslohn – verfassungsrechtlich gebotene Vermeidung einer Doppelbesteuerung ([unbekannt] vom 07.05.2009, VI R 5/08)

Können nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL Versorgungsansprüche vom Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung der Wartezeit nicht mehr erdient werden, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn.

BFH, StB 2009, 298 ([unbekannt] vom 07.05.2009, VI R 5/08)

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