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STB 2017, 122
BFH 
Ausgleichsfähiger Verlust aufgrund vorgezogener Einlage nur bei Leistung in das Gesamthandsvermögen – Gewinnfeststellung und Feststellung des verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG ([unbekannt] vom 02.02.2017, IV R 47/13)

Als Einlage i. S. der bis zum Inkrafttreten des § 15a Abs. 1a EStG geltenden Rechtsprechungsgrundsätze zur „vorgezogenen Einlage“ kommen nur Leistungen des Kommanditisten in das Gesamthandsvermögen in Betracht.

BFH, StB 2017, 122 ([unbekannt] vom 02.02.2017, IV R 47/13)

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