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STB 2005, 234
BFH 
Aufwendungen für Schadstoffgutachten ([anhängig] vom 31.12.9999, IX R 2/05)

Sind Aufwendungen für ein während der Vermietung einer Immobilie in Auftrag gegebenes (Kj. 1993) und bezahltes (Kj. 1994), präventiv eingeholtes Schadstoffgutachten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung abziehbar (das Gebäude stand nach der Beendigung des Mietverhältnisses am 31. 1. 1995 bis zur Veräußerung am 15.1.2000 leer) oder sind diese dem Grund und Boden zuzurechnen?

BFH, StB 2005, 234 ([anhängig] vom 31.12.9999, IX R 2/05)

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