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STB 2009, 155
BFH 
Arbeitslohn: Zuflusszeitpunkt bei handelbaren Optionsrechten (Urteil vom 20.11.2008, VI R 25/05)

Räumt der Arbeitgeber selbst handelbare Optionsrechte ein, gelangt der für den Zufluss von Arbeitslohn maßgebliche Vorteil in Gestalt eines Preisnachlasses auf gewährte Aktien erst aufgrund der Verwertung der Option in das wirtschaftliche Eigentum des Optionsnehmers (Arbeitnehmer).

BFH, StB 2009, 155 (Urteil vom 20.11.2008, VI R 25/05)

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