Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung ([unbekannt] vom 22.05.2019, XI R 9/18)
BFH, StB 2019, 252 ([unbekannt] vom 22.05.2019, XI R 9/18)
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