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STB 2007, 165
BFH 
Agrardieselvergütung: Sonderfahrzeuge für die Landwirtschaft – Begriff des Sonderfahrzeugs ([unbekannt] vom 12.12.2006, VII R 42/05)

Sonderfahrzeuge i.S. des § 25b Abs. 2 MinöStG sind Fahrzeuge, die aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften erkennbar dazu bestimmt sind, einem Verwendungszweck zu dienen, der einen spezifischen Bezug zur Land- und Forstwirtschaft hat. Die Verwendbarkeit für andere Zwecke schließt diese Einordnung nicht aus.

BFH, StB 2007, 165 ([unbekannt] vom 12.12.2006, VII R 42/05)

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