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SANB 2025, 142
BGH 
Zahlungsunfähigkeit – Einbeziehung der liquiden Mittel eines Schuldners (Urteil vom 31.07.2025, IX ZR 160/24)

Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eines Bargeschäfts in Betracht.

BGH, SanB 2025, 142-145 (Urteil vom 31.07.2025, IX ZR 160/24)

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