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RIW 2006, 865
KG Berlin 
Wechselforderung aus Warenkauf nach marokkanischem Recht (Urteil vom 02.02.2006, 2 U 101/01)

Der Wechselforderung können unmittelbar auch Einreden aus dem Grundgeschäft, hier aus internationalem Warenkauf nach dem Recht des Königreichs Marokko, entgegen gehalten werden. 2. Zur Einbeziehung einer Zahlungsklausel in einem Kaufvertrag nach marokkanischem Recht.

KG Berlin, RIW 2006, 865-866 (Urteil vom 02.02.2006, 2 U 101/01)

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