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RIW 2006, 863
Pfälzisches OLG Zweibrücken 
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Zahlungsbefehls (Beschluss vom 20.01.2006, 3 W 244/05)

Ein in Italien im laufenden Erkenntnisverfahren ergangene vorläufige richterliche zahlungsanordnung (ordinanza ingiuntiva di pagamento gem. Art. 186 ter cpc) kann nach dem in Kapitel III der EuGVVO vorgesehenen verfahren für vollstreckbar erklärt werden. (Leitsatz des Gerichts)

Pfälzisches OLG Zweibrücken, RIW 2006, 863-864 (Beschluss vom 20.01.2006, 3 W 244/05)

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