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RIW 2006, 144
BGH 
Klage aus Gewinnzusage: Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht (Urteil vom 01.12.2005, III ZR 191/03)

Für die Klage aus einer Gewinnzusage (§ 661 a BGB), die nicht zu einer Warenbestellung geführt hat, ist der internationale Gerichtsstand des Vertrags (Art. 5 Nr. 1 Halbs. 1 EuGVÜ) eröffnet.

BGH, RIW 2006, 144-148 (Urteil vom 01.12.2005, III ZR 191/03)

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