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RIW 2006, 860
BGH 
Gerichtsstand bei Unterlassungsklagen gegen IR-Marke (Urteil vom 30.03.2006, I ZR 96/03)

Für die Klage, die auf Entziehung des für das Inland bestehenden Schutzes aus einer IR-Marke gerichtet ist, sind die inländischen Gerichte ausschließlich zuständig.

BGH, RIW 2006, 860-861 (Urteil vom 30.03.2006, I ZR 96/03)

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