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RIW 2012, 249
OLG Frankfurt a. M. 
Gerichtsstand des Vermögens bei Schadens-ersatzklage gegen US-Ratingagentur (Urteil vom 28.11.2011, 21 U 23/11, III ZR 282/11)

Die örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine Schadensersatzklage gegen eine ausländische Ratingagentur ist gegeben, wenn die Ratingagentur über nicht unwesentliches Vermögen im Bezirk dieses Gerichts verfügt und die Klage ausreichenden Inlandsbezug aufweist.

OLG Frankfurt a. M., RIW 2012, 249-253 (Urteil vom 28.11.2011, 21 U 23/11, III ZR 282/11)

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