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RIW 2013, 245
EuGH 
EuGVVO – keine automatische Wirksam-keit einer Gerichtsstandsvereinbarung zwischen dem Hersteller und dem ursprünglichen Erwerber auch gegenüber nachfolgenden Erwerbern (Urteil vom 07.02.2013, C-543/10)

Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass eine in dem Vertrag zwischen dem Hersteller eines Gegenstands und dem Erwerber vereinbarte Gerichtsstandsklausel dem späteren Erwerber, der diesen Gegenstand am Ende einer Kette von das Eigentum übertragenden Verträgen, …

EuGH, RIW 2013, 245-248 (Urteil vom 07.02.2013, C-543/10)

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