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RIW 2006, 861
BGH 
Erbringung einer Dienstleistung in mehreren Mitgliedstaaten: Einheitlicher Erfüllungsort (Urteil vom 02.03.2006, IX ZR 15/05)

Für die Erbringung der Dienstleistung und der Gegenleistung ist einheitlicher Erfüllungsort der Ort der vertragscharakteristischen Leistung.

BGH, RIW 2006, 861-863 (Urteil vom 02.03.2006, IX ZR 15/05)

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