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RIW 2013, 409
EuGH 
Dienstleistungsfreiheit – zulässiger Quellensteuerabzug beim Dienstleistungsempfänger (Urteil vom 18.10.2012, C-498/10)

Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass die einem Dienstleistungsempfänger durch die Regelung eines Mitgliedstaats410 auferlegte Verpflichtung, von den Vergütungen, die an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Dienstleistungserbringer gezahlt werden, eine Quellensteuer einzubehalten, während eine solche Verpflichtung bei Vergütungen, die an gebietsansässige Dienstleistungserbringer gezahlt werden, …

EuGH, RIW 2013, 409-414 (Urteil vom 18.10.2012, C-498/10)

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