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RIW 2007, 1
Hartmann 

Die Union International des Avocats (UIA) – eine Vorstellung der ältesten internationalen Anwaltsorganisation

Abbildung 1

Die Union Internationale des Avocats (UIA), die weltweit älteste länderübergreifende Rechtsanwaltsvereinigung, kehrt auf ihrem diesjährigen Kongress, der vom 31. 10. bis zum 4. 11. in Paris stattfindet, zu ihren Ursprüngen zurück. Bereits im Jahr 1927 von französisch-sprachigen Rechtsanwälten gegründet, feiert die UIA, die mittlerweile weltweit mehrere Tausend Rechtsanwälte und über 200 Anwaltsvereinigungen als Mitglieder zählt, in diesem Jahr ihr 80-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass sollen die Ziele und Aufgaben der UIA hier kurz vorgestellt werden.

Von Beginn an hat sich die UIA als ein Forum verstanden, das gerade im Wirtschaftsrecht tätigen Anwälten die Gelegenheit bietet, sich über internationale rechtliche und rechtspolitische Entwicklungen informieren und mit ausländischen Kollegen austauschen zu können. Die UIA veranstaltet hierzu jährlich weltweit bis zu 15 Seminare zu aktuellen Themen und einen Kongress, an dem mehr als 1000 Anwälte aus 70 Ländern teilnehmen. Die Arbeitssprachen sind Englisch, Französisch und Spanisch. Deutsch ist neben Italienisch, Portugiesisch und Arabisch als offizielle Sprache anerkannt. Bei dem diesjährigen Kongress in Paris werden folgende Themen behandelt:

  • Strafprozessrecht auf dem Prüfstand,

  • Corporate Governance,

  • die Rechte der Frau: das Recht als Ausdruck von Kultur und Macht.

Detaillierte Informationen zum Programm sind auf der Internetseite der UIA erhältlich (www.uianet.org). Die Teilnahme an dem Kongress steht auch Nichtmitgliedern offen.

Aus deutscher Sicht wird das Jahr 2008 von besonderer Bedeutung sein: Mit Dr. Bernd Reinmüller wird dann seit 1975 erstmals wieder ein deutscher Anwalt das Amt des Präsidenten der UIA übernehmen.

Die fachliche Arbeit der UIA erfolgt in ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen, in denen Anwälte aus allen Ländern sich mit Fragen der Allgemeinpraxis und der Menschrechte einerseits und dem Wirtschaftsrecht andererseits beschäftigen (z. B. Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Menschenrechte, Strafrecht, Umweltrecht, etc.).

Die Aufgaben der UIA erschöpfen sich jedoch nicht in der Bereitstellung eines Forums für international tätige Anwälte, sondern gehen weit darüber hinaus: Die UIA ist eine anerkannte Nicht-Regierungsorganisation mit offiziellem Beobachterstatus bei der UNO in New York. Sie vertritt die Interessen der Anwälte auf internationaler Ebene, fördert die Prinzipien des Anwaltsberufs als Verteidiger der Menschenrechte und dringt auf die Errichtung einer internationalen Rechtsordnung auf der Grundlage der Menschenrechte. In dieser Funktion wird die UIA von der UNO zu Fragen der internationalen Gerichtshöfe konsultiert, derzeit für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda. Die UIA war auch vertreten in der Arbeitsgruppe zur Errichtung eines permanenten Strafgerichtshofs bei der UNO.

Die UIA verfasst zudem regelmäßige Resolutionen und Petitionen zu menschenrechtlichen Fragen. Aktuelle Beispiele hierfür sind das Strafgefangenenlager in Guantanamo, die Krise in Darfur und die Freilassung der in Libyen inhaftierten bulgarischen Krankenschwestern. Gerade in Bezug auf Guantanamo hat die UIA sehr früh reagiert und auch die amerikanische Anwaltschaft zu ablehnenden Reaktionen bewegen können.

Daneben engagiert sich die UIA in rechtspolitisch sensiblen Bereichen wie z. B. den Wandlungsprozessen der osteuropäischen Staaten hin zu Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft. Ein Beispiel hierfür ist das gemeinsam mit der AIJA, einer internationalen Vereinigung für junge Rechtsanwälte, und dem Deutschen Anwaltsverein organisierte Seminar zum Thema “Business Law in an Economy in Transition: from Sub-contracting to Branding”, welches vom 28. bis zum 29. 9. 2007 in Bukarest stattgefunden hat.

Die ausgeprägte Beschäftigung der UIA mit dem Wirtschaftsrecht einerseits und mit menschenrechtlichen Themen andererseits ist bei einer internationalen Anwaltsvereinigung einmalig.

Aus dem vielfältigen Aufgabenbereich der UIA, den auf allen Kontinenten stattfindenden Kongressen und Seminarveranstaltungen, den sich hieraus ergebenden fachlichen Kontakten und der stetigen Beschäftigung mit fremden Rechtskulturen entwickeln sich zudem persönliche Freundschaften, die weltumspannend, interkulturell und vielsprachig sind.

Rechtsanwalt/Avocat à la Cour Lutz Hartmann, Frankfurt am Main

 
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