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RIW 2008, 193
Lüttringhaus 
Das internationale Privatrecht der culpa in contrahendo nach den EG-Verordnungen “Rom I” und “Rom II”

Der grenzüberschreitende Rechtsverkehr birgt auch im vorvertraglichen Bereich vielfältige Haftungsrisiken. Diese lassen sich jedoch nur abschätzen, wenn das anwendbare Recht bekannt ist. Im Anschluss an den Überblick von Leible/Lehmann (RIW 2007, 721) zur Verordnung (EG) Nr. 864/2007 vom 11. 7. 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht (“Rom II”) widmet sich dieser Beitrag nun vertieft dem vereinheitlichten IPR der culpa in contrahendo. …

Lüttringhaus, RIW 2008, 193-200

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