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NUR 2008, 156
OVG Münster 
Postrechtliche Auskunftsanordnung über Teilleistungsverträge (Urteil vom 22.01.2008, 13 A 4362/00)

Dem Merkmal der Erforderlichkeit in § 45 Abs. 1 Nr 1 PostG ist immanent, dass objektiv ein Anlass für eine Auskunftsanordnung bestanden haben bzw. bestehen muss.

OVG Münster, N&R 2008, 156-161 (Urteil vom 22.01.2008, 13 A 4362/00)

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