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NUR 2008, 129
BGH 
Gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit von Stromnetznutzungsentgelten (Urteil vom 04.03.2008, KZR 29/06)

a) Dem Netzbetreiber steht nach § 6 Abs. 1 EnWG 1998 bei der Bestimmung des Netznutzungsentgelts ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht zu.

BGH, N&R 2008, 129-131 (Urteil vom 04.03.2008, KZR 29/06)

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