: Das Leitlinien(un)wesen der Kommission verletzt den Vertrag von Lissabon
Für die Praxis der Anwendung des Kartellrechts sind die Leitlinien und Mitteilungen der Kommission insbesondere im Bereich des EU-Kartellrechtsvollzugs von größter Bedeutung. Die Kommission ergänzt damit letztlich das EU-Primär-/Sekundärrecht, was dem im Vertrag von Lissabon gestärkten Demokratieprinzip widerspricht. Art. 290 AEUV unterwirft eine Ermächtigung der Kommission zu delegierten Rechtsakten strengeren Anforderungen als bislang, was nicht durch Verwaltungsnormen unterlaufen werden kann, zumal wenn diese erhebliche rechtliche Bedeutung haben.