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K&R 2025, 657
BGH 
Widerruf: Abstrakte Belehrung über gesetzliche Anforderungen ausreichend (Beschluss vom 22.07.2025, VIII ZR 5/25)

a) Ein Unternehmer, der beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags mit einem Verbraucher eine von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichende Widerrufsbelehrung verwendet, muss dort nicht seine Telefaxnummer mitteilen, wenn er in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel beispielhaft seine Postanschrift und die E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, über die der Verbraucher schnell mit ihm in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann (Fortführung von BGH, …

BGH, K&R 2025, 657-661 (Beschluss vom 22.07.2025, VIII ZR 5/25)

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