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K&R 2020, 422
Schippel 
Read-only-Nutzung von Computerprogrammen durch Dritte – Vereinbarkeit mit §§ 69 a ff. UrhG?

Lesende Zugriffe auf Computerprogramme kommen in der Wirtschaft immer häufiger zum Einsatz. Hintergrund einer solchen Nutzung ist vor allem, dass Arbeitsergebnisse eines Dienstleisters – insbesondere wenn diese in flexiblen Trading- bzw. Logistikumgebungen erbracht werden – durch den Auftraggeber mitgeprüft werden müssen. Dabei stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit lesender Zugriffe mit den Vorschriften der §§ 69 a ff. …

Schippel, K&R 2020, 422-425

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