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K&R 2016, 497
BGH 
Königshof: Keine öffentliche Wiedergabe bei DVB-T-Empfang im Hotelzimmer (Urteil vom 17.12.2015, I ZR 21/14)

Der Betreiber eines Hotels, der Hotelzimmer mit Fernsehgeräten ausstattet, mit denen Hotelgäste ausgestrahlte Fernsehsendungen lediglich über eine Zimmerantenne empfangen können, gibt die Fernsehsendungen nicht im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG öffentlich wieder und verletzt daher nicht die Rechte von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen. …

BGH, K&R 2016, 497 (Urteil vom 17.12.2015, I ZR 21/14)

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