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K&R 2020, 165
BVerwG 
Datenschutzrechtliche Deaktivierungsanordnung gegen Facebook-Fanpagebetreiber (Urteil vom 11.09.2019, 6 C 15.18)

Der Betreiber einer Fanpage im sozialen Netzwerk Facebook ist für die bei Aufruf dieser Seite ablaufenden Datenverarbeitungsvorgänge verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG a. F. und damit potentieller Adressat einer Anordnung nach § 38 Abs. 5 BDSG a. F.

BVerwG, K&R 2020, 165-169 (Urteil vom 11.09.2019, 6 C 15.18)

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