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K&R 2015, 534
BAG 
Arbeitnehmer-Einwilligung in Firmen-Werbevideo auch nach Kündigung wirksam (Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1011/13)

Die erforderliche schriftliche Einwilligung in die Veröffentlichung des Videos zu Werbezwecken im Internet hat der Kläger wirksam erteilt. Sie war nicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet. Nach Abwägung der gegenseitigen Interessen kann auch kein wirksamer Widerruf festgestellt werden. (Leitsatz der Redaktion)

BAG, K&R 2015, 534-535 (Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1011/13)

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