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K&R 2015, 678
VGH München 
Anordnung zur Löschung personenbezogener Daten im Internet mangels Medienprivileg (Urteil vom 25.03.2015, 5 B 14.2164)

[1.] Eine kommunale Wählervereinigung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, deren Zweck die Teilnahme an Kommunalwahlen ist, ist mit ihrem darauf ausgerichteten Internetauftritt kein Presseunternehmen oder Hilfsunternehmen der Presse im Sinne von § 41 BDSG i. V. m. § 57 RStV.

VGH München, K&R 2015, 678 (Urteil vom 25.03.2015, 5 B 14.2164)

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