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EWS 2025, 223
EuGH 
Vergaberecht: Nationale Vorschriften, welche nicht ausdrücklich in Ausschreibungsunterlagen oder im jeweiligen Bauvertrag benannt werden, sind nicht durch gerichtliche Auslegung analog anwendbar – “Veolia Water Technologies” (Urteil vom 05.06.2025, C-82/24)

Der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot im Sinne von Art. 10 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. 3. 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste

EuGH, EWS 2025, 223-227 (Urteil vom 05.06.2025, C-82/24)

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