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CB 2017, 325
Hastenrath 
Das neue obiter dictum des BGH (Az: 1 StR 265/16): CMS im Unternehmen lohnt sich!

Mit Urteil vom 9. Mai 2017 hat sich der BGH nach seinem ersten obiter dictum zur Garantenstellung des Compliance-Officers im Rahmen der BSR-Entscheidung 1 BGH-Urteil vom 17.07.2009, Az: 5 StR 394/08. aus 2009 nun in einem erneuten obiter dictum zur Notwendigkeit eines CMS im Unternehmen im Rahmen der Strafzumessung geäußert.

Hastenrath, CB 2017, 325-329

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