R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht (2016), Vorwort 
Vorwort 
Joachim Moritz, Ulf Klebeck, Thomas A. Jesch 

Vorwort

Mit dem Kommentar zum KAGB erscheint nunmehr nach dem Kommentar zum Investmentsteuergesetz der zweite Band in der Reihe „Frankfurter Kommentar zum Kapitalanlagerecht“. Wie immer, wenn man sich als Herausgeber und Verlag damit befasst, ob es Sinn macht, einen solchen Kommentar herauszubringen, stellt sich zunächst die Frage, gibt der Gesetzgeber mit den bereits verabschiedeten Gesetzen und den bevorstehenden Neuerungen Anlass, sich umfassend mit dieser Thematik zu beschäftigen; danach kommt als zweites die Frage, ist der Markt für ein solches Neuprodukt im derzeitigen Zeitpunkt aufnahmebereit, kann ein neuer Kommentar die Diskussion befruchten und voranbringen? Nach nur kurzer Diskussion haben wir beides einmütig bejaht. Zum einen reicht ein kurzer Blick in das literarische Umfeld, um zu erkennen, dass ein Großkommentar zu dieser umfangreichen und von zahlreichen Gesetzesänderungen geprägten Thematik seine Berechtigung hat. Unsere zahlreichen Gespräche mit Praktikern, die in diesem Bereich täglich arbeiten, haben uns in dieser Auffassung bestätigt. Zudem hat der Gesetzgeber mit zahlreichen und tief in das bisherige Gefüge einschneidenden Neuerungen das Seine getan, um die Praxis zum Nach- und Umdenken anzuhalten. Es sei nur daran erinnert, dass am 21.7.2011 die RL 2011/61/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL) in Kraft getreten ist. Die EU-Mitgliedstaaten waren angehalten, diese Richtlinie bis zum 21.7.2013 in das nationale Recht umzusetzen. Die europarechtlichen Vorgaben der AIFM-RL hat der deutsche Gesetzgeber zum Anlass genommen, das deutsche Investmentrecht insgesamt auf ein neues Rechtsfundament zu stellen. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist in Umsetzung der AIFM-RL seit 22.7.2013 in Kraft.

Das KAGB löst dabei nicht nur das Investmentgesetz mit seinem beschränkten Anwendungsbereich ab, sondern zielt auf ein geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager: Unter Aufhebung des Investmentgesetzes werden nicht nur die Regelungen zur Umsetzung der OGAW-RL in das KAGB integriert und in Umsetzung der AIFM-RL umfassende Regelungen für Manager von alternativen Investmentfonds (AIF) geschaffen, sondern es wird auch eine Regulierung der offenen und geschlossenen Investmentfonds selbst vorgesehen.

Ausgerufenes Ziel ist es, den Aufsichts- und Regulierungsrahmen fortzuentwickeln und an die geänderten europäischen Vorgaben anzupassen. Dadurch soll zugleich ein Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Investmentfondsbereich geleistet und auch im Interesse des Anlegerschutzes ein einheitlich hoher Standard erreicht werden. Mit der durch das KAGB vorgesehenen Erweiterung des Fondsbegriffes geraten die Initiatoren und Verwalter von sämtlichen Fondsstrukturen in den Fokus der Aufsicht. Dabei beschränkt sich das KAGB – ob der Vorgaben aus Europa – nicht nur auf deutsche Fondsstrukturen, sprich: deutsche AIF und OGAW, sondern greift auch für EU-AIF sowie AIF aus Drittstaaten und deren Verwalter.

Diese umfassende Neuausrichtung des deutschen Gesetzgebers stellt nicht nur die Fondsindustrie vor zahlreiche und neue Herausforderungen, sondern wirft auch mannigfaltige Grundfragen des deutschen Investmentrechts auf, denen Herausgeber und Autoren mit einer gründlichen Neubewertung Rechnung tragen wollen. Das Ziel des vorliegenden Großkommentars ist zum einen, praxisnahe Antworten durch eine umfassende Kommentierung des KAGB zu finden, zum anderen aber auch, die wissenschaftliche Diskussion im Bereich des Investmentrechts anzustoßen. Die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft haben den Schwerpunkt so gesetzt, dass Problemstellungen aus der eigenen praktischen wie auch wissenschaftlichen Tätigkeit in die Bearbeitung einfließen.

Während der Bearbeitungsphase dieses Kommentars gab es bereits Änderungen im KAGB, die es zu berücksichtigen galt. Zu den jüngsten Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.7.2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (OGAW-V-UmsG) finden sich bei den betroffenen Paragraphen im Gesetzestext entsprechende Aktualisierungenen in Überschriften, (Ab-)Sätzen und Ziffern, die kursiv gehalten sind. Die Autorinnen und Autoren der entsprechenden Kommentierung haben mögliche Auswirkungen dieser erneuten Gesetzesänderung jeweils aufgezeigt – entweder durch eine Aktualisierung der Kommentierung in laufenden Randnummern (Redaktionsschluss 23.3.2016) oder durch Anfügung einer Gliederungsziffer „Änderungen im Rahmen des OGAW-V-UmsG“. Sämtliche neuen Normen gem. OGAW-V-UmsG sind somit bereits lückenlos kommentiert.

Unser besonderer Dank gilt allen Autorinnen und Autoren sowie Mitarbeitern des Verlages, allen voran Frau Tanja Brücker und Dr. Roland Abele, für ihre Bereitschaft, dieses Großprojekt zu unterstützen bzw. an ihm mitzuwirken und es von der Idee bis zur Realisierung unermüdlich umzusetzen. Nicht vergessen möchten wir auch unsere Familien, Partner und Freunde, die sich – meist unfreiwillig – ebenfalls an diesem Großkommentar beteiligen mussten, indem sie auf viele gemeinsame Stunden verzichtet und uns trotzdem bei der Fertigstellung des Werkes unterstützt haben.

München, Zug (Schweiz) und Frankfurt am Main im April 2016

Joachim Moritz

Ulf Klebeck

Thomas A. Jesch

 
stats