9 Inhaltsverzeichnis
Aus dem Vorwort zur 1. Auflage
1.1.1Beschäftigungsverhältnis (§§ 15 Abs. 1, 20 BEEG)
1.1.2Freistellungszweck (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG)
1.1.5Begrenzte Erwerbstätigkeit
1.2Dauer und Verteilung der Elternzeit
1.5Auswirkungen der Elternzeit
1.5.1Leistungen des Arbeitgebers
1.5.2Worauf werden Elternzeiten angerechnet?
1.5.3Sonderproblem: Sozialplanabfindungen
1.5.4Was wird auf die Elternzeiten angerechnet?
1.7Wiederaufnahme der Erwerbsarbeit nach Beendigung der Elternzeit
2.Elternteilzeit (§ 15 Abs.5–7, Abs.4 Satz 3 BEEG)
2.1Fortführung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit (§ 15 Abs. 5 Satz 4 Alt. 1 BEEG)
2.2Reduzierung der Arbeitszeit beim eigenen Arbeitgeber (§ 15 Abs. 5 –7 BEEG)
2.3Abhängige Beschäftigung während der Elternzeit außerhalb des Betriebs (§ 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG)
2.4Selbständige Tätigkeit während der Elternzeit (§ 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG)
3.Vertretungskraft (§ 21 BEEG)
3.1Anwendbare Regelungen für Vertretungskräfte
3.2Sachgründe des § 21 Abs. 1 BEEG
3.2.1Dauer eines Beschäftigungsverbots nach MuSchG
3.5Beendigung des Vertretungsverhältnisses
3.6Verbot der Doppelzählung (§ 21 Abs. 7 BEEG)
4.1Urlaubskürzung (§ 17 Abs. 1 BEEG)
4.2Urlaubsübertragung (§ 17 Abs.2 BEEG)
4.3Urlaubsausgleich (§ 17 Abs. 4 BEEG)
4.4Urlaubsabgeltung (§ 17 Abs. 3 BEEG)
5.1Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 18 BEEG)
5.1.2Zeitlicher Geltungsbereich
5.1.5Flankierender Kündigungsschutz des Elternzeitberechtigten
5.2Kündigung durch den Elternzeitberechtigten (§ 19 BEEG)
6.Übersicht zu den 16 Fristen/Zeiträumen nach BEEG
8.Querverbindungen zum PflegeZG