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BB 2019, 2578
BGH 
Zum Vorwurf der Sittenwidrigkeit bei Verletzung von Pflichten aus einer Teilgewinnabführungsvereinbarung (Urteil vom 16.07.2019, II ZR 426/17)

Die Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH, die aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrags verpflichtet ist, 20 % ihres Jahresüberschusses abzuführen, an eine Gesellschaft mit im Wesentlichen gleichen Gesellschaftern gegen eine angemessene Gegenleistung begründet nicht ohne Weiteres eine den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründende Verletzung der Leistungstreuepflicht.

BGH, BB 2019, 2578-2579 (Urteil vom 16.07.2019, II ZR 426/17)

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