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NUR 2016, 115
BGH 
Zulässigkeit einseitiger Preisanpassungsklauseln für die Versorgung mit Strom (Urteil vom 25.11.2015, VIII ZR 360/14)

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Sonderkunden) verwendet, hält die Klausel

BGH, N&R 2016, 115-121 (Urteil vom 25.11.2015, VIII ZR 360/14)

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