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BB 2013, 1829
BFH 
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leistungen zur Altersversorgung aufgrund einer Direktzusage (Urteil vom 07.02.2013, VI R 12/11)

Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, Leistungen zur Altersversorgung aufgrund einer Direktzusage bereits vor dem Erreichen der in § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG vorgesehenen Altersgrenzen als Versorgungsbezüge anzusehen.

BFH, BB 2013, 1829-1832 (Urteil vom 07.02.2013, VI R 12/11)

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