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BB 2014, 1469
Hanseatisches OLG Hamburg 
OLG Hamburg: Berechnung des Schwellenwerts für die unternehmerische Mitbestimmung beim Entleiher ohne Leiharbeitnehmer (Beschluss vom 31.01.2014, 11 W 89/13)

Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte für die Besetzung des Aufsichtsrates nicht zu berücksichtigen. Vielmehr ist eine Bemessung an der Größe der Stammbelegschaft vorzunehmen.

Hanseatisches OLG Hamburg, BB 2014, 1469-1472 (Beschluss vom 31.01.2014, 11 W 89/13)

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